Preise Musikschule Pieschen

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Herbststr.15 Ecke Sternstr.         01139 Dresden         0351 - 476 4383         0177 - 7199409



Gebühren für Schüler ohne eigenes Einkommen


Jahresentgelt Monatsrate Std.preis (gerundet)*
1. Singen & Tanzen (2-4 Jahre)
    30 Minuten/Woche 4-6 Kinder

312,00 €

26,00 €

8,13 €
2. Singen & Tanzen (4-6 Jahre)
    45 Minuten/Woche 4-6 Kinder

360,00 €

30,00 €

9,40 €
3. Einzelunterricht
    eine Std./Woche 30 Minuten
    eine Std./Woche 45 Minuten

660,00 €
756,00 €

55,00 €
63,00 €

17,20 €
19,70 €
4. Gruppenunterricht 45 Minuten
    eine Std./Woche mit 2 Schülern
    eine Std./Woche mit 3 Schülern

576,00 €
540,00 €

48,00 €
45,00 €

15,00 €
14,06 €









Gebühren für Schüler mit eigenem Einkommen


Jahresentgelt Monatsrate Std.preis (gerundet)*
1. Einzelunterricht
    eine Std./Woche 30 Minuten
    eine Std./Woche 45 Minuten

744,00 €
864,00 €

62,00 €
72,00 €

19,38 €
22,50 €
2. Gruppenunterricht 45 Minuten
    eine Std./Woche mit 2 Schülern
    eine Std./Woche mit 3 Schülern

720,00 €
660,00 €

60,00 €
55,00 €

18,75 €
17,20 €

(*) Jahresbetrag geteilt durch 38,5 (Anzahl der Unterrichtswochen) im laufenden Schuljahr.





Ensemble, Band

45 Min/Woche (pro Person, in der Musikschule)
Pro Treff außerhalb
7,50 €
25,00 €






Ermäßigungen

Besuchen 2 oder mehrere Mitglieder einer Familie den Einzelunterricht, so wird auf den oben aufgeführten Tarif ein Rabatt von 10 % bei einem Vollzahler gewährt.
















Weitere Festlegungen zum Unterrichtsvertrag

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1. Allgemeines

Die Musikschule soll Kinder, Jugendliche und Erwachsene an die Musik heranführen und zum Singen oder Spielen eines Instrumentes befähigen. Weil das Erfolgserlebnis des Schülers im Vordergrund steht, soll die Lehrkraft dessen Musikwünsche didaktisch vereinfachen und methodisch aufarbeiten. Der Schüler soll regelmäßig und pünktlich zum Unterricht erscheinen.


2. Zeiten

Eine Unterrichtsaufnahme ist jederzeit möglich. Der Unterricht wird mit 6 wöchiger Frist zum 1. eines Monats beendet. Ausgenommen davon ist der erste Unterrichtsmonat als Probezeit.


3. Ferien

In den Schulferien des Bundeslandes Sachsen und an in Sachsen geltenden gesetzlichen Feiertagen fällt der Unterricht aus, ohne dass dies Einfluss auf die im Unterrichtsvertrag vereinbarte Gebühr hat.


4. Unterrichtsausfall

Bei bis 20 Uhr des Vortages entschuldigtem Fehlen seitens des Schülers wird der Unterricht vor- oder nachgegeben. Bei späteren oder keinen Entschuldigungen und bei Ausfall aus Gründen, die nicht von der Musikschule zu vertreten sind, entfällt der Unterricht ersatzlos, es sei denn, die Ausfallgründe sind auch vom Schüler nicht zu vertreten (höhere Gewalt, Krankheit). Dann wird der Unterricht nachgeholt. Bei Gruppenunterricht ergibt sich die Nachholzeit aus dem Quotienten aus wöchentlicher Unterrichtszeit und Gruppenstärke. Fällt der Unterricht mehr als drei mal in Folge aus Gründen, die vom Schüler nicht zu vertreten sind, aus, kann die Gebührenzahlung ausgesetzt werden. Bei Ausfall erfolgt keine Rückvergütung. Verschuldet die Musikschule den Unterrichtsausfall, werden die Stunden vor- oder nachgegeben.


5. Gebühren

Die Unterrichtsgebühr ist ein Jahresbetrag, der in zwölf gleichen Teilen monatlich fällig wird. Der Stundenpreis ergibt sich aus dem Quotienten aus Jahresgebühr und der Anzahl der im Schuljahr zu gebenden Unterrichtsstunden. Beginnt der Unterricht in einem laufenden Monat, ergibt sich dessen Gebühr aus dem Produkt des Stundenpreises mit der Anzahl der in diesem Monat zu gebenden Unterrichtsstunden.


6. Zahlungsverzug

Zahlt ein Schüler für den zweiten Monat in Folge trotz erhaltenem Unterricht keine Gebühr, erlischt der Unterrichtsvertrag fristlos.


7. Leihinstrumente

Instrumente können von der Musikschule an Schüler ausgeliehen werden. Sie sind auf Kosten des Entleihers instand zu halten. Reparaturen dürfen nur von der Musikschule in Auftrag gegeben werden. Für Verlust oder Beschädigung haftet der Entleiher.


8. Aufsicht und Haftung

Eine Aufsicht des Lehrers gegenüber dem minderjährigen Schüler ohne anwesenden Erziehungsberechtigten besteht nur während des Unterrichts. Sie beginnt und endet im Unterrichtsraum. Für Verlust oder Beschädigung von Garderobe, Bargeld, bargeldlosem Zahlungsmittel und Gegenständen von Schülern und Besuchern der Musikschule wird keine Haftung übernommen. Für Schäden oder Verlust an Einrichtung oder Gegenständen der Musikschule haftet der Verursacher bzw. dessen gesetzlicher Vertreter.


9. Kündigung/ Probezeit

Der Vertrag für den Unterricht ist unbefristet. Die Kündigungsfrist beträgt sechs Wochen zum Ende eines Kalendermonats und hat in schriftlicher Form zu erfolgen. Während der entgeltpflichtigen Probezeit, kann ohne Frist nach der 3. Unterrichtseinheit schriftlich gekündigt werden. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigen Gründen bleibt unberührt.


10. Die jeweils gültige Entgeltordnung ist Bestandteil dieser AGB.


11. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Dresden.


Stand August 2018




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